Offene Programmbeschwerde « Kindersprechstunde
Offene Programmbeschwerde
Friday 25 December 2009 @ 4:54 pm

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An die Intendantin
Westdeutscher Rundfunk Köln
Anstalt des öffentlichen Rechts
Appelhofplatz 1

50667 Köln

Offene Programmbeschwerde

Bremerhaven, 24.12.2009

Sehr geehrte Frau Piel,

ich erhebe Programmbeschwerde

1. gegen den Film “Heilung unerwünscht”, produziert von der Redaktion “die story”, wegen schwerer handwerklicher Fehler

2. gegen die Redaktion “die story” und gegen die Redaktion “hart aber fair” wegen schwerer handwerklicher Fehler

3. gegen die Kontrollinstanzen in und über diesen Redaktionen wegen Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht

4. gegen die Kontrollinstanzen in und über diesen Redaktionen wegen Vertuschung handwerklicher Fehler

5. gegen die Redaktion “die story” und gegen die Redaktion “hart aber fair” wegen massiver Schleichwerbung

6. gegen die Kontrollinstanzen in und über diesen Redaktionen wegen Vertuschung der Schleichwerbung und der eigenen Verantwortlichkeit

Um es gleich klar zu sagen: ich halte den Fall für den dreistesten und spektakulärsten Fall von Schleichwerbung und Totalversagen in einem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, den es je in Deutschland gegeben hat.

Bevor Sie in die Schublade der Standardausreden greifen, rate ich Ihnen, meine Beschwerde extrem genau zu lesen. Ich habe sehr intensiv recherchiert und mein Material, das ein Buch füllt, zeigt, daß in Ihrem Haus gepfuscht wurde, und das nicht zu knapp.

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1. Reklame/Schleichwerbung
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Es ist für jeden klar denkenden Menschen deutlichst zu sehen, daß der Film “Heilung unerwünscht” Behauptungen aufstellt, die eine positive Stellungnahme FÜR die B12-Salbe darstellen und die Zuschauer positiv für die Salbe beeinflussen.
Darüber hinaus benutzt der Film starke emotionale Bilder und Sequenzen, auf die ich jedoch nicht näher eingehen werde. Mir geht es um Sachaussagen und Tatsachenbehauptungen, die nachweislich unwahr sind.

Ein Teil dieser Tatsachenbehauptungen beschreibt die Salbe als ein erwiesenermaßen wirksames Medikament.

Die Salbe ist jedoch kein Medikament, sie ist nicht als Medikament zugelassen, und sie ist – in Widerspruch zu den Tatsachenbehauptungen – auch nicht in Studien erfolgreich als wirksames Medikament bewiesen worden.

Diese Salbe wird dennoch als demnächst auf den Markt kommend beschrieben und es werden bei den Kranken aufgrund der intensiven Wirksamkeitsbeschreibungen große Hoffnungen – und damit ein Kaufanreiz erweckt. Das ist nichts anderes als Reklame.

Sie mögen hier behaupten wollen, daß weder Klaus Martens, der Autor des Films, noch der WDR für diese Reklame Geld oder geldwerte Vorteile erhalten hätten. Doch selbst wenn das so sein solle, ändert es nichts daran, daß für die Salbe intensiv geworben wurde und somit dem Hersteller und der Vertriebsfirma der Salbe ein ERHEBLICHER Vorteil entstanden ist.

Wenn ich die Sendetermine richtig mitgeteilt bekommen habe, wurde der Film, bzw die de-fakto-Reklame gesendet:

ARD, 19.10.2009: 3/4 Stunde
ARD, 23.10.2009: 3/4 Stunde

Phoenix, 23.10.2009: 1 Stunde
Phoenix, 24.10.2009: 1 Stunde
1Extra, 24.10.2009: 1 Stunde
1Extra, 04.11.2009: 1 Stunde

Hinzu kommen noch je 1x rund 20 Minuten de-fakto-Werbeblock in “hart aber fair”, plus Wiederholung davon.

Zusammen 6 volle Stunden Sendezeit, die für Hersteller und Vertriebsfirma einen geldwerten Vorteil in Höhe von mehreren Millionen Euro darstellen.

Für diesen Vorteil sind Klaus Martens, der Autor des Films, sowie die Redaktionen “die story” und “hart aber fair”, sowie Frank Plasberg verantwortlich, ebenso die übergeordneten Organe des Senders, einschließlich Rundfunkrat und Intendantin.

Auch wenn man bis zur ersten Sendung nichts von dem Inhalt wußte, so hätte man die weiteren Ausstrahlungen sofort verhindern müssen. Doch das ist nicht geschehen.

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2. Verbreitung und Ausnützung von Verschwörungsszenarios
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Sie werden vielleicht einwenden wollen, daß die Salbe zum Zeitpunkt der Erstsendung noch nicht auf dem Markt war. Doch genau dies ist ein elementarer Teil der Täuschung. Die Zuschauer werden absichtlich im Glauben gelassen, alles sei noch offen. Das erhöht die Spannung, das erhöht den emotionalen Druck, und es trägt – was entscheidend ist – zur Unterstreichung des Verschwörungsszenarios der Pharmakonzerne bei. Wäre die Salbe zum Zeitpunkt der Erstsendung kaufbar, würde all dies wirkungslos kollabieren.

Sie werden vielleicht einwenden wollen, daß der Autor und die Redaktion “die story” den Termin des Beginns der Salbenproduktion nicht kannten. Doch dies spielt überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist vielmehr der umgekehrte Weg: daß dem HERSTELLER der Sendetermin, und damit die definitive Entscheidung “Film wird gesendet”, bekannt wurde. Denn es ist DIESE Information, die sein geschäftliches Risiko nahezu auf NULL minimiert, und die ihm erlaubt, auf fast jegliche werbliche Maßnahme zu verzichten, denn die ihm kostenlos zuteil werdende Werbewirkung des Films hat einen geldwerten Vorteil von mehreren Millionen Euro.

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3. Unzulässige Parteinahme
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In Film und Buch macht der Autor Klaus Martens Tatsachenbehauptungen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Auch wenn der Autor in Verkennung der Realität Dinge falsch versteht und deswegen falsch darstellt, haben die Redaktionen “die story” und “hart aber fair” die Pflicht, die Tatsachenbehauptungen zu überprüfen, zu korrigieren bzw notfalls die Sendung zu verhindern.
Dieser Pflicht sind sie nicht nachgekommen, obwohl schon eine kurze Recherche im WWW zeigt, daß die Aussagen des Films grob unwahr sind.

Angenommen, der Autor hätte für die de-fakto-Werbeaktion einen geldwerten Vorteil erhalten, so hätte dies weder bei den Redaktionen noch den übergeordneten Instanzen die Pflicht zur Kontrolle gemindert. Das Gleiche gilt aber auch dann, wenn der Autor KEINEN geldwerten Vorteil bekommt und es allein seine ideologische Brille ist, die ihn zu den im Film gemachten Aussagen zwingt.

Redaktionen und übergeordnete Instanzen sind in der Pflicht zur Kontrolle. Dieser Pflicht sind sie nicht nachgekommen. Damit haben sie eine unzulässige Parteinahme für Hersteller und Vertriebsfirma der Salbe erbracht. Dem Autor mag man notfalls eine ideologische Brille als Entschuldigung zugute halten, doch das gilt nicht für die Redaktionen und die übergeordneten Instanzen.

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4. Wissentlich unwahre Tatsachenbehauptungen, Feindbild Pharmaindustrie
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In Film und Buch behauptet Klaus Martens, die Pharmaindustrie habe die Salbe verhindert. Das ist ein krasser Fall wissentlich falscher Tatsachenbehauptung.

ERSTENS

Erstens hat Klingelhöller in seiner ersten Firma, zweitens danach die Aktiengesellschaft, und drittens später der neue Patentbesitzer Rüdiger Weiss jederzeit die Salbe selbst herstellen können. Niemand hätte ihn/sie daran gehindert. In Buch und Film bringt Martens sogar die Fakten, die seine Sachaussage als unwahr entlarven. Doch durch seine perfide manipulative Darstellung werden diese Fakten vom Zuschauer nicht erkannt.

ZWEITENS

Mehrere Pharmafirmen haben sich ernsthaft um die Salbe bemüht. Eine dieser Firmen ist Galderma. Die Versuche mit der Salbe haben jedoch gezeigt, daß sie nicht verwendungsfähig für den Einsatz als Medikament ist. Die Versuche haben diese Firmen mehrere Millionen Dollar gekostet. Die pauschale Aussage des Films, “die Pharmaindustrie” hätte die Salbe VERHINDERT, ist tendenziös, ist manipulierend, und vor allem ist sie eines: wissentlich unwahr.

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5. Einseitige, selektive Wahrnehmung
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Den Pharmafirmen wird in Film und Buch vorgeworfen, die Salbe nicht produzieren zu wollen.

Den Pharmafirmen wird vorgeworfen. ihre Mittel hätten starke Nebenwirkungen, ihre Mittel seien nicht ausreichend geprüft.

GLEICHZEITIG wird aber in Film und Buch eine völlig ungenügend getestete Salbe als “hochwirksames Medikament” bezeichnet, dessen Wirksamkeit bewiesen sei.

Die Stellungnahme von Whitehall Much

http://www.wyeth.de/Attachments/Attachment_00547.pdf

als Antwort auf die in Film und Buch gemachten Vorwürfe wird vom WDR offensichtlich ignoriert.

Wie könnte man das Verhalten von Martens, Plasberg, sowie den beiden Redaktionen anders bezeichnen denn als schwere handwerkliche Fehler!?

Wenigstens die übergeordneten Instanzen sollten soviel journalistische Fähigkeit zur korrekten Darstellung besitzen, daß sie die Fehler erkennen. Doch auch hier: Fehlanzeige…

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6. Unzureichende Prüfung des Materials
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Klaus Martens, der Autor von Film und Buch, ist kein Fachmann auf dem Gebiet der Medizin. Folglich ist es naheliegend, sich extern fachlichen Rat zu holen. Auf die Frage, warum die Warnung von Professor Schönhöfer (siehe Interview von “ZAPP” [NDR]), ignoriert wurde, gibt es vom WDR anscheinend noch immer keine Antwort…

Auch die in “hart aber fair” gemachten Einwände von Experten wurden ignoriert. Dabei muß hinzugefügt werden, daß die Gäste in der Sendung “hart aber fair” nichts von den völlig unzureichenden Studien wußten.
Hätten sie es gewußt, wäre ihr Urteil WEITAUS HÄRTER gewesen, das ist sicher!

Wie kann man das Verhalten der Redaktionen anders bezeichnen als handwerkliche Fehler und Vertuschung?

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7. Vorgeblich sprachliche Schlamperei als Mittel der Täuschung
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Gerade dann, wenn es um eine saubere Aufklärung/Berichterstattung geht (auf die der Bürger ein Recht hat!), ist eine sprachlich einwandfreie Beschreibung zwingend. Doch in dem Film “Heilung unerwünscht” wird ein Medizinprodukt der Klasse IIa (mit anderen Worten: es erfüllt noch nicht einmal die Anforderungen der Klasse IIb) als Medikament bezeichnet, und nicht nur das, es wird wahrheitswidrig auch noch als hochwirksam bezeichnet.

Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall. Wie die Interviews der Herren Klaus Martens und Roland Kaske zeigen, ist diese Täuschung offensichtlich typisch für sie.

Opfer dieser Täuschung sind Kranke, denen ein Mittel als wirksam vorgegaukelt wird und zu dessen Kauf sie durch diese Täuschung gebracht werden.

Mit Nichtwissen kann sich keiner der Beteiligten herausreden, denn Inhalt des Films ist (sogar als Untertitel!) ein “Medikament”. Wobei Martens und Kaske (und die Redaktionen “die story” und “hart aber fair” des WDR) haargenau wissen, daß die Salbe EBEN NICHT die Zulassung als Medikament hat!

Die Sachaussagen sind wissentlich unwahre Tatsachenbehauptungen und stellen in mehrerer Hinsicht einen glasklaren Verstoß gegen geltendes Recht dar.

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8. Das Recht der Öffentlichkeit auf korrekte und wahrheitsgemäße Berichterstattung
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Der Bundesgerichtshof hat festgestellt:

[Zitatanfang Pressemitteilung des BGH]
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Pressemitteilung Nr. 244/09 vom 27.11.2009
[...]

Der 2. Strafsenat hat insbesondere die Auffassung des
Landgerichts bestätigt, dass die verantwortlichen Redakteure
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Amtsträger
im strafrechtlichen Sinne anzusehen sind, weil sie “bei
einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der
öffentlichen Verwaltung … wahrnehmen”
(§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB).

Deshalb finden auf sie die Bestechungstatbestände der §§ 332,
334 StGB Anwendung. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
sind als Anstalten des öffentlichen Rechts institutionalisiert.

Sie finanzieren sich durch eine Gebührenpflicht, die ohne
Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein
an den Teilnehmerstatus anknüpft. Mit der Sicherstellung der
unerlässlichen Grundversorgung der Bevölkerung mit
Rundfunkprogrammen erfüllen sie eine Aufgabe der öffentlichen
Verwaltung im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB.
[...]

Karlsruhe, den 27. November 2009

Gesetzestext

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB:

“Im Sinne dieses Gesetzes ist…

Amtsträger: wer nach deutschem Recht … sonst dazu bestellt ist,
bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren
Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur
Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen…”
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[Zitatende]

Dies gilt natürlich nicht nur für den Fall von Bestechung, es gilt immer!

Der Bürger hat IMMER ein Recht auf eine einwandfreie, wahrheitsgemäße Berichterstattung.

Ich betone es: Das gilt unabhängig davon, ob der Autor oder der Sender einen geldwerten Vorteil erhält.

Zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung gehört vor allem, daß keine in der Sache wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden. Genau dies ist aber in dem Film geschehen. Der Film strotzt nur so vor Auslassungen.

So wurde unter anderem ausgelassen, daß mehrere Pharmakonzerne die B12-Salbe näher untersucht haben (die Firma Galderma dafür sogar einen erheblichen Aufwand betrieben hat), sie aber wegen ihrer mangelnden medizinischen Wirkung nicht herstellen wollen. Die Pauschalaussage, “die Pharmaindustrie” habe die die Salbe verhindert, ist grob fahrlässig falsch. Der Autor überführt sich in seinem Buch der unwahren Aussagen und die im “Faktencheck” von “hart aber fair” vorgelegten Unterlagen beweisen erst recht die Unwahrheit der Aussage, die Salbe sei verhindert worden.

Die Frage ist nun: Wie verblendet muß man sein, um trotz vorliegender EINDEUTIGER Beweise falsche Tatsachenbehauptungen zu verbreiten?

Nehmen BEIDE Redaktionen und nehmen die übergeordneten Instanzen für sich in Anspruch, TROTZ vorliegender Beweise unwahre Tatsachenbehauptungen senden zu dürfen? Ich behaupte, daß Redakteure als Journalisten – und erst recht als Amtsträger – dieses Recht nicht haben.

Ich fordere eine gerichtliche Untersuchung der Vorgänge und deren lückenlose Aufklärung.

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Diese Affaire wird öffentlich ausgetragen.

Einen “Bescheid” als Antwort können Sie sich sparen, denn für einen “Bescheid” spreche Ihnen die Berechtigung ab.

Es versteht sich von selbst, daß ich angesichts des bisher größten Medienskandals in Deutschland (und den in Ihrem Haus!), auf die Gerichte vertraue, und von Ihnen den sofortigen Rücktritt fordere.

Entscheidungen werden von den Gerichten gefällt. Das Urteil des BGH über die Pflichten von Redakteuren öffentlich-rechtlicher Anstalten ist nur ein Anfang.

Aribert Deckers
—–
Langmirjen 45
D-27578 Bremerhaven
http://www.kindersprechstunde.at




 One response to “Offene Programmbeschwerde”

  •   Stillen wrote:

    Das ist ja echt ein Unding! Und dafür bezahle ich dann auch noch GEZ Gebühren! Freichheit

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