Herr Professor Stock hat mir freundlicherweise erlaubt, seine Programmbeschwerde hier wiederzugeben.
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Prof. Dr. Wolfgang Stock
An die Intendantin des Westdeutschen Rundfunks
Frau Monika Piel
per Fax 0221/220 – 4800
und Mail
25.10.2009
Programmbeschwerde gegen
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a) „Heilung unerwünscht“,19.10.2009
b) „Hart, aber fair“, 21.10.2009
c) damit im Zusammenhang stehende Internetangebote des WDR
Sehr geehrte Frau Intendantin,
in den o.g. WDR-Sendungen wird einseitig ein angebliches Medikament gegen Neurodermitis u.ä. propagiert. Dabei werden objektive Falschinformationen verbreitet. Sie haben damit bei vermutlich hunderttausenden von Betroffenen Hoffnungen geschürt, die bei Betrachtung objektiver Kriterien unseriös sind.
Die o.g. TV- und Internet-Publikationen des WDR verstoßen gegen die anerkannten journalistischen und qualitativen Standards, denen der WDR nach § 4a WDR-Gesetz verpflichtet ist: Insbesondere haben Sie bei diesem medizinischem Thema eine
“unangemessen sensationelle Darstellung” gewählt, “die unbegründete … Hoffnungenerwecken könnte” (Ziffer 14 der “Publizistischen Grundsätze” des Presserates, welche in Deutschland als grundlegende journalistisch-ethische Grundsätze gelten).
Beide Sendungen erfüllen zudem den Tatbestand der Schleichwerbung, da der WDR nicht nur das Medikament, sondern auch das Buch des Autors der Sendung “Heilung unerwünscht” bewirbt. Diese Werbung findet auch auf den Internet-Seiten des WDR statt
(http://www.daserste.de/doku/allroundbeitrag_dyn~uid,bbpwtmokgya7af7p~cm.asp
abgerufen am 25.10.2009, 11.55 Uhr)
Die Beiträge verstoßen in mehrfacher Weise gegen die Programmgrundsätze des WDR, so u.a. gegen §5 (5): “…Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.”
Tatsächlich entsprechen wesentliche Fakten nicht der Wahrheit, wie einfach zu recherchieren ist.
1.) Die WDR-Sendungen sprechen von „besten klinischen Studien“ (Martens und Zitat Plasberg).
- Tatsache ist: Es gibt lediglich Versuche mit 11 Patienten über 12 Wochen (Uni Bochum, 2001), 49 Patienten über 8 Wochen (Uni Bochum 2004) – beide gesponsort von der Vermarktungsfirma. Und es gibt 22 Patienten über 2 bis 4 Wochen (Spartanburg).
Selbst nur ein kurzer Blick in die Zusammenfassung des AMG in Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittelgesetz_(Deutschland) oder in den Artikel “Klinische Studie” http://de.wikipedia.org/wiki/Klinische_Studie zeigt Ihnen, dass Ihre Behauptungen, es habe “klinische Studien” gegeben, unhaltbar sind.
Außerdem haben 33 der 49 Patienten der 2004er-Studie über Nebenwirkungen (brennende Rötungen) geklagt. Sind das “beste” klinische Studien?
Auf WDR.de wird dies aber weiterhin behauptet:
“Hilft das auch wirklich? Die klinischen Studien haben (sic!) es glänzend absolviert. Und auch die Erfahrungen der Patienten, die während der Recherchen des Autors mit der Creme behandelt worden sind, waren außerordentlich positiv. In den USA ist es mit großem Erfolg an Kindern gestestet worden.”
http://www.daserste.de/doku/beitrag_dyn~uid,0e3vjlffhxxdf3s3~cm.asp
(abgerufen am 25.10.2009, 11.55 Uhr)
2.) Der WDR behauptet, dass das Mittel verhindert werde / nicht erhältlich sei…
- Tatsache ist: Spätestens am 25.9.2009 – 25 Tage vor der Sendung! – ist die Pharmaziezentralnummer 5523487 zugeteilt worden, es gab lange vor Sendetermin einen eingetragenen Handelsnahmen und angeblich kurz nach der Sendung einen Salbenlieferanten und einen Vertrieb – tatsächlich aber schon vorher.
Laut Rundfunkstaatsvertrag § 7 (3) muss “Werbung … als solche klar erkennbar sein. Sie müssen im Fernsehen durch optische Mittel… eindeutig von anderen Programmteilen getrennt sein.”
Gegen diese Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags haben Sie mit diesen Sendungen, die als Werbesendungen angesehen werden müssen, verstoßen und Sie verstoßen mit Ihrem Internetangebot kontinuierlich weiter dagegen.
Mit dieser unangemessen sensationellen Berichterstattung hat der WDR eine publizistische Alleinstellung eingenommen, welche den Verstoß gegen die Programmgrundsätze des WDR umso deutlicher macht.
Sehr geehrte Frau Intendantin,
es erübrigt sich angesichts dieser Beweislage, im Einzelnen nachzuweisen, welche detaillierten Verstöße gegen das WDR-Gesetz und den Rundfunkstaatsvertrag hier weiter vorliegen.
Unzweifelhaft liegt mit beiden Sendungen eine Sensationalisierung eines medizinischen Themas unter Verletzung der Pflicht zur gebotenen Sorgfalt vor – und das bezieht sich nicht nur auf die beiden Sendungen, sondern auch auf die aktuellen Internetangebote, die weiterhin Falschinformationen (z.B. das Vorliegen von “klinischen Studien”) verbreiten.
Dieses krasse journalistische Versagen der Redaktionen und die kommerziellen Interessen von Herrn Martens sowie der kommerziellen Nutznießer der Creme sind objektiv erkennbar.
Es ist Aufgabe der Intendantin und des Rundfunkrates, die Motive der dafür Verantwortlichen zu hinterfragen und diese zur Verantwortung zu ziehen.
Unverantwortlich und ein Verstoß gegen das WDR-Gesetz und den Rundfunkstaatsvertrag ist es, dass der WDR mit beiden Sendungen und kontinuierlich weiterhin im Internet bei den Patienten in Deutschland falsche Hoffnungen geschürt hat.
Angesichts der Wichtigkeit der Angelegenheit für Millionen von Neurodermitis-Patienten in Deutschland, aber auch aller Gebührenzahler, die eine objektive, sachliche Berichterstattung erwarten dürfen, erwarte ich nicht nur Ihre baldige Antwort auf diese Programmbeschwerde mit großem Interesse, sondern auch
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* dass Sie die problematischen Web-Inhalte sofort vom Netz nehmen,
* dass die Wiederholung der streitbefangenen Sendungen unterbleibt,
* dass der Abruf der Sendungen (Video/Podcast/Stream) nicht mehr ermöglicht wird,
* dass der WDR sich für diese Verstöße gegen die journalistischen
Sorgfaltspflichten entschuldigt.
Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Dr. Wolfgang Stock
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